Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Halink Groothandel BV, NL – 7575 EM OLDENZAAL- nachfolgend „Halink“ genannt –
1. Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Aufträge zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen durch Halink.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur wirksam nach schriftlicher Bestätigung durch Halink.

2. Angebot und Auftrag
1. Alle Angebote sind freibleibend. Sie stehen unter dem Vorbehalt etwaiger technischer Änderungen.
2. Ein Vertrag kommt zustande nach (schriftlicher) Auftragsbestätigung oder wenn Halink mit der Ausführung begonnen hat.
3. Angefallene Kosten der Vertragsanbahnung sind, falls kein Vertrag zustande kommt, vom Auftraggeber zu tragen.

3. Preise
1. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.
2. Preissteigerungen von Sachen, Löhnen, Versand und Preissteigerungen von Zulieferern nach Abgabe eines Angebotes oder drei Monate nach
Zustandekommen eines Vertrages werden weiterberechnet.

4. Lieferung
1. Versicherung der zu liefernden Ware erfolgt im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers.
2. Falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. ist Halink berechtigt, die Lieferung einzustellen bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen.
3. Lieferzeiten sind keine Fixtermine. Halink ist berechtigt, in Teilmengen zu liefern.

5. Höhere Gewalt
1. Bei höherer Gewalt ist Halink nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen. Es besteht dann kein Recht des Auftraggebers auf Schadensersatz.
2. Höhere Gewalt ist jeder Umstand, der außerhalb des Einflussbereichs von Halink liegt und die Lieferung oder Leistung behindert oder unmöglich macht,
Ins besonders durch technische Störungen, Transportverzögerungen, Lieferungseinstellungen oder Verzögerungen durch Dritte.
3. Bei vorübergehender höherer Gewalt ist Halink berechtigt, die Auslieferung einzustellen. Halink wird den Auftraggeber bei höherer Gewalt unterrichten.
Dauert die höhere Gewalt länger als sechs Wochen, kann der Auftraggeber sich vom Vertrag lösen, ohne das Halink schadensersatzpflichtig wird.

6. Zurückbehaltungsrecht
Halink kann die Herausgabe von Sachen, die in seinem Besitz sind, verweigern, falls der Auftraggeber gelieferte oder zu liefernde Sachen oder zu erbringende Leistungen nicht bezahlt hat.

7. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an Waren geht, unabhängig von der Auslieferung, erst auf den Auftraggeber über, nachdem sämtliche Forderungen von Halink vollständig bezahlt sind.
2. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, über die Waren zu verfügen.
3. Falls der Auftraggeber in Verzug ist, kann Halink die Waren auf Kosten des Auftraggebers zurückholen (lassen) von dem Ort, wo sie sich befinden. Der hierdurch
entstehende Schaden sowie ein Minderwert hat der Auftraggeber zu tragen.

8. Reklamationen
1. Reklamationen bezüglich der gelieferten Ware oder erbrachten Leistungen sind innerhalb acht Tagen nach der Lieferung oder Leistung bei Halink zu
melden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Halink Gelegenheit zu geben, sich von dem Mangel zu überzeugen, anderenfalls alle Rechte des Auftraggebers verfallen.
2. Die Lieferung oder Leistung von Halink gilt als ordnungsgemäß, falls der Auftraggeber sie ganz oder teilweise in Gebrauch nimmt, be- oder verarbeitet
hat bzw. durch Dritte entsprechend verfahren wurde, sobald Ziffer 1. dieses Artikels 8 nicht eingehalten wurde.
3. Für die durch Halink gelieferte oder für ihn durch Dritte bezogene Leistungen, Sachen oder Grundstoffe gilt der Gewährleistungsausschluss in gleichem Umfang, soweit der Dritte Halink dafür keine Garantie gegeben hat.
4. Eine Reklamation ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber selbst oder durch Dritte zur Behebung von Mängeln Veränderungen an der
Sache vorgenommen hat.
5. Bei begründeten Reklamationen ist Halink eine angemessene Frist zu deren Behebung zu geben.
6. Reklamationen begründen keinen Zahlungsaufschub.
7. Retouren ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von Halink sind nicht gestattet.

9. Bezahlung
1. Die Rechnungen, falls nicht anders vereinbart, sind mit Vorkasse zu bezahlen. Nach Überschreitung des Termins werden Zinsen in Höhe von 5 % über
dem Diskontsatz der EZB geschuldet.
2. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung hat der Auftraggeber Halink darüber hinaus auch allen weiteren Schaden zu ersetzen.
3. Verzug tritt ohne Mahnung vierzehn Tage nach Rechnungsdatum ein.

10. Haftung
1. Außer bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Halink gegenüber dem Auftraggeber in der Höhe beschränkt durch den Preis der reklamierten Ware.
2. Halink haftet nicht für Schäden – gleich welcher Art -, die dem Auftraggeber dadurch entstehen, dass die Ware nach Auslieferung in Gebrauch genommen, be- oder verarbeitet oder an Dritte weitergeliefert wurde.
3. Halink ist weiter nicht haftbar für Schäden durch Umsatzverlust oder verminderten Goodwill auf Seiten des Auftraggebers.
4. Sollte Halink für irgendwelche Schäden, für die er dem Auftraggeber nicht haftbar ist, durch einen Dritten in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber Halink
von allen Aufwendungen freizustellen.
5. Halink haftet nicht für Geschäfts- und Betriebsschäden.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auch ihm unverlangt übersandte Druck- oder sonstige Proben sorgfältig auf Fehler und Abweichungen zu
untersuchen und diese unverzüglich korrigiert oder als einwandfrei bestätigt an den Lieferanten zurückzusenden.
7. Proben gelten als vom Auftraggeber einwandfrei anerkannt, falls Halink bei den Proben vorhergehende Absprachen korrekt beachtet hat.
8. Der Lieferant ist nicht haftbar für Abweichungen, Fehler und Mängel, die unbeanstandet geblieben sind bei einer vom Auftraggeber kontrollierten Probe.
9. Jede auf Verlangen des Auftraggebers gefertigte Probe wird nach dem vereinbarten Preis berechnet, falls nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die
Kosten dieser Probe im Preis enthalten seien.

11. Abweichungen
1. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Maß, Größe, Gewicht oder Anzahl der gelieferten Ware geben kein Recht zu Kürzung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
2. Eine Abweichung zwischen dem gelieferten Werk einerseits und dem ursprünglichen Entwurf, Zeichnung, Kopie oder Modell bzw. der Druckprobe
und/oder andere Probe berechtigen nicht zur Ablehnung, Kürzung oder Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz, soweit es sich um geringfügige Abweichungen handelt.
3. Bei der Beurteilung der Frage, ob Abweichungen des Werkes insgesamt als geringfügig anzusehen sind, wird eine repräsentative Stichprobe der
Lieferung herangezogen, falls es sich nicht um Einzelstücke handelt.
4. Abweichungen, die unter Berücksichtigung aller Umstände keinen oder nur geringen Einfluss auf den Gebrauchswert des Werkes haben, werden stets als
geringfügige Abweichungen bewertet.
5. Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber der vereinbaren Anzahl von unter 10 % gelten als zugestanden. Sie werden von Halink in der Rechnung
berücksichtigt bzw. verrechnet.

12. Anzuwendendes Recht
1. Für die Angebote und Verträge gilt Niederländisches Recht.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist das Amtsgericht Almelo zuständig.

Halink B.V.